Website

Die Website wurde von der Full Service Agentur Format Studio GmbH aus Schaffhausen konzipiert, gestaltet und programmiert. www.format.ch

Fotos

Die Fotos wurden von Simon Bührer aufgenommen, durch Lieferanten bereitgestellt oder bei diversen Online-Fotoanbieter erworben.

Inhalt

Alle Inhalte wurden sorgfältig geprüft und werden laufend aktualisiert. Wir sind bemüht, richtige und vollständige Informationen auf dieser Website bereitzustellen, übernehmen aber keine Verantwortung, Garantie oder Haftung dafür, dass die durch diese Website bereitgestellten Informationen, richtig, vollständig oder aktuell sind.

Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte von verlinkten Websites. Für diese Inhalte sind ausschliesslich deren Betreiber verantwortlich.

Für Hinweise zu allfälligen Fehlern, sei es in Text-/Bildform oder die fehlerhafte Darstellung der Website, sind wir Ihnen dankbar.

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) sind auf alle Beziehungen zwischen Bührer Pflästerungen AG (nachfolgend Bührer Pflästerungen) und dem Kunden anwendbar.

1.2 Die nachstehenden AGB gelten für alle Leistungen, Arbeiten und Lieferungen durch Bührer Pflästerungen.

1.3 Die AGB werden vom Kunden durch seine schriftliche oder mündliche Auftragserteilung anerkannt.

1.4 Allfällige AGB des Kunden sind nicht anwendbar, soweit diese von Bührer Pflästerungen nicht explizit akzeptiert wurden.

2.1 Offerten von Bührer Pflästerungen sind unverbindlich und kostenlos.

2.2 Die Gültigkeit von Offerten ist auf der Offerte selbst ersichtlich. Im Normalfall beträgt diese 2 Monate.

2.3 Das Erstellen von Plänen ist in den kostenlosen Offerten nicht mitenthalten und wird dem Kunden weiterverrechnet.

2.4 Das Recht an den erstellten Plänen verbleibt – auch nach Bezahlung – bei Bührer Pflästerungen und geht nicht an den Kunden über Ohne ausdrückliches schriftliches Einverständnis von Bührer Pflästerungen, dürfen Pläne durch Kunden selber oder Drittunternehmen weder weiter bearbeitet, verändert oder genutzt werden.

2.5 Auf das Verlangen vom Kunden, liefert Bührer Pflästerungen Muster der Werkstoffe. Entstehen dabei Kosten, werden diese dem Kunden weiter verrechnet.

Bei Naturprodukten (z.B. Natursteine, Pflanzen) sind naturgegebene Abweichungen von Mustern möglich und können nicht als Mangel geltend gemacht werden.

2.6 Der Werkvertrag, Auftrag oder Kaufvertrag, wird durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung abgeschlossen oder durch entsprechendes Handeln, insbesondere dem Beginn mit der Ausführung der entsprechenden Arbeit, abgeschlossen.

2.7 Lieferdaten und Ausführungstermine erfolgen nach Absprache, je nach Witterung. Lieferverzögerungen und Nichteinhaltung des ursprünglichen Ausführungstermins aufgrund der Witterungsverhältnisse etc. bleiben vorbehalten.

2.8 Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen wie z.B. starker Regen, Frost, Schnee, Hagel usw. kann sich die Bauzeit verschieben. Sondermassnahmen zum Schutz bereits ausgeführten Arbeiten gehen zu Lasten des Kunden.

2.9 Offerten von Bührer Pflästerungen sind nicht bindend, Mehrkosten und Preisabweichungen bleiben vorbehalten.

3.1 Regiearbeiten sind Arbeiten nach effektivem Aufwand.

3.2 Regiearbeiten werden gegen täglich erstellte Rapporte ausgeführt. Diese werden dem Kunden mit der Rechnung ausgehändigt.

3.3 Der Kunde hat Rapporte und ausgeführte Arbeiten vorzu zu kontrollieren und allfällige Beanstandungen sofort mitzuteilen.

3.4 Die Materialpreise verstehen sich ab Magazin/ Lieferwerk. Die Lieferkosten sowie die Auf- und Abladezeit werden separat verrechnet.

Die Wahl der Transportfahrzeuge liegt bei Bührer Pflästerungen, sofern mit dem Kunden keine abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.

3.5 Kleinwerkzeug ist in den Lohnansätzen inbegriffen. Sämtliche Maschinen werden separat verrechnet.

3.6 Allfällige Mehrauslagen für z.B. auswärtige Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

4.1 Der Kunde stellt Bührer Pflästerungen sämtliche für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Unterlagen zur Verfügung oder beauftragt Bührer Pflästerungen, diese Unterlagen zu beschaffen. Insbesondere erforderliche Pläne des Bauobjekts, Ausführungsunterlagen und Werkleitungspläne werden Bührer Pflästerungen für die Bauausführung zur Verfügung gestellt.

4.2 Der Kunde stellt das notwendige Grundstück, den Zugangsweg sowie ein Lagerplatz mit dem Benutzungsrecht kostenlos zur Verfügung.

4.3 Der Kunde stellt für die Bauphase die notwendigen Mittel wie Wasser, Strom und Ableitung Gebrauchtwasser zur Verfügung. Ansonsten können Zusatzkosten anfallen.

4.4 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm erbrachten Leistungen zu vergüten.

4.5 Das Befahren von Zufahrten und Vorplätzen im Auftrag des Kunden geschieht auf sein Risiko und seine Gefahr. Für Schäden an nicht lastwagentauglichen Strassen und Plätzen wird jede Haftung abgelehnt.

4.6 Werden für einen bestimmten Verwendungszweck zusätzliche Untersuchungen im Labor verlangt, so gehen die entsprechenden Kosten vollumfänglich zu Lasten des Kunden.

4.7 Der Kunde kann jederzeit, sofern die Arbeiten noch nicht begonnen haben, vom Vertrag zurücktreten. 10 % des Gesamtbetrages gemäss Offerte werden in diesem Fall für Aufwendungen in Rechnung gestellt zuzüglich der Kosten bereits bestellte Materialien. Der Kunde kann überdies jederzeit, sofern das Werk noch nicht vollendet ist, gegen volle Entschädigung vom Vertrag zurücktreten.

4.8 Der Kunde hat die Ware sogleich vor der Verbauung zu prüfen und eventuelle Mängel unverzüglich bekanntzugeben. Unterlässt er dies, so gilt die Ware als genehmigt.

5.1 Bührer Pflästerungen ist berechtigt, Arbeiten durch Unterakkordanten ausführen zu lassen. Falls der Kunde die Arbeiten durch einen Unterakkordanten vorschreibt, so trifft Bührer Pflästerungen hinsichtlich dieser Weisung keine Prüfungs- und Abmahnungspflicht und es entfällt eine Mängelhaftung von Bührer Pflästerungen für Mängel, die der vorgeschriebene Unterakkordant verursacht hat.

5.2 Bührer Pflästerungen ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten und eventuelle Verspätungen frühzeitig zu melden.

5.3 Bührer Pflästerungen garantiert, alle Ausführungen nach Schweizer Norm auszuführen.

5.4 Das Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von Bührer Pflästerungen.

5.5 Im Fall höherer Gewalt (Streik, Feuer, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Pandemien und aller anderen nicht voraussehbaren Ereignisse, die nachweisbar die materielle Erfüllung des Vertrages beeinflussen), haben beide Parteien das Recht, den Vertrag zu widerrufen. Vorbehalten bleibt die Verrechnung von bereits erfüllten und abgelieferten Arbeiten sowie bestellten Waren, welche vom Kunden zu vergüten sind.

5.6 Bührer Pflästerungen hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde seinen vorgehenden Verpflichtungen nicht nachkommt und er seine Zahlungen trotz Mahnung und Ansetzen einer Nachfrist nicht leistet.

6.1 Das fertig erstellte Werk geht mit der Abnahme in die Obhut des Kunden über.

6.2 Die Abnahme wird vom Kunden und Bührer Pflästerungen gemeinsam durchgeführt. Kann aber auch stillschweigend erfolgen, wenn keine Prüfung verlangt wird oder der Kunde die Mitwirkung unterlässt.

6.3 Garantie- und Verjährungsfristen für Mängelrechte beginnen mit der Abnahme zu laufen.

6.4 Bührer Pflästerungen leistet Gewähr, dass ihre Arbeit mängelfrei ist und haftet dafür gemäss Mängelrecht Art. 169 SIA Norm 118 (Nachbesserungs-, Minderungs- Wandelungs- und Schadenersatzrecht).

6.5 Falls ein Mangel auf ein Handeln oder pflichtwidriges Unterlassen eines Nebenunternehmers zurückzuführen ist, haftet Bührer Pflästerungen nicht. Das Nebenunternehmerrisiko hat der Kunde zu tragen. Auch wird keine Haftung für verursachte Schäden durch Hilfspersonen übernommen.

6.6 Von der Haftung ausgeschlossen sind: Mängel durch Elementarereignisse/ Setzungen bei Aufschüttungen, die nicht oder nur teilweise durch Bührer Pflästerungen ausgeführt wurden / Mängel an bauseits gelieferten oder gesetzten Pflanzen / herbeigeführte Mängel durch Drittpersonen oder Tiere / Mängel die durch unsachgemässe oder unterlassene Pflege des Kunden herbeigeführt wurden / Schädlings- oder Krankheitsbefall bei Pflanzen / Auftreten von Fingerhirse, Balcke, Hahnenfuss und Wurzelunkräuter bei Neuansaaten / Mängel an Pflanzen durch belastete Böden / Eintrag von Flugsamen / Nachteilige Folgen von unzweckmässigen Anforderungen, auf die der Kunde trotz Abmahnung bestanden hat.

6.7 Bührer Pflästerungen haftet nur für unter ihrer Leistung ausgeführte Arbeiten. Für Schäden, welche nicht im Rahmen ihrer Aufsicht ausgeführten Arbeiten entstehen, wird keine Haftung getragen.

7.1 Alle Preise verstehen sich in CHF und exkl. MWST.

7.2 Zahlungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.

7.3 Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet.

7.4 Mögliche Unstimmigkeiten bei der Rechnung müssen innert 5 Tagen gemeldet werden. Ansonsten gilt die Rechnung als genehmigt.

7.5 Sämtliche Nebenkosten wie z.B. für Fracht, Versicherung, Steuern, insb. MWST., Gebühren usw. trägt der Kunde.

7.6 Preisanpassungen im Rahmen eingetretener Kostenänderungen bleiben vorbehalten.

7.7 Die Mengen der erbrachten Leistungen werden nach dem tatsächlichen Ausmass berechnet.

7.8 Bei länger dauernden Projekten ist Bührer Pflästerungen berechtigt, Akontozahlungen zu verlangen. Diese haben eine Zahlungsfrist von 15 Tage.

8.1 Gerichtsstand ist der Sitz von Bührer Pflästerungen. Bührer Pflästerungen ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu belangen.

8.2 Das Rechtsverhältnis der Parteien untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss des „Wiener Kaufrechts“ (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980)